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Erfolg für geschädigte Anleger von Thomae und Partner Fonds
BHW unterliegt vor dem Landgericht Landshut
München, den 04.06.2003: Mit Urteil vom 09.05.2003 hat nun auch das Landgericht Landshut (Az 74 O 1881/01) zugunsten einer von uns vertretenen Thomae und Partner-Geschädigten entschieden. Das Gericht hat nicht nur die Klage der BHW Allgemeine Bausparkasse AG, die die Fondsbeteiligung finanziert hatte, abgewiesen, sondern auch unserer Widerklage auf Rückzahlung erbrachter Darlehensraten Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung im Wesentlichen stattgegebenen. Finanzierung und Beteiligung wurden auch hier als einheitliches Paket in einer Haustürsituation angeboten, was der Vermittler während der Zeugenvernehmung auch eindrucksvoll geschildert hatte. Der Darlehensvertrag konnte daher widerrufen werden. Das Gericht erkannte auch die wirtschaftliche Einheit zwischen Beteiligung und Finanzierung und ging zutreffend von einem verbundenen Geschäft aus. Der Darlehensnehmer muss sich deshalb die Auszahlung des Darlehens an den Treuhänder auch nicht entgegenhalten lassen, so dass ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers nicht besteht. Dabei ist es nur folgerichtig, dass der Anleger einen eigenen Anspruch gegen den Darlehensgeber hat.
Auch wenn das BHW gegen die Entscheidung zwischenzeitlich Berufung eingelegt hat, so stellt das Urteil doch einen weiteren Schritt zur Wahrung des Verbraucherschutzes dar. Wir werden weiter berichten.
