Geschädigt?
Kontaktieren Sie uns:
Per Telefon: 089/216 333-0
Per Fax: 089/21 63 33 - 31
Per eMail: info(at)ra-lachmair.de
Per Online-Formular
Erstberatung:
Erstberatung für Geschädigte
Suchen
Weitere Angebote
Deutschlandfonds beantragt Mahnbescheide
DFO Deutschlandsfonds beantragen Mahnbescheide gegenüber Ratenanlegern ein
München, 16.01.2009; Nach dem der Deutschlandsfonds mit dem Insolvenzveralter der Privatbank Reithinger einen Vergleich abgeschlossen hat, welcher zunächst eine Ausgleichzahlung von 7 Mio. Euro an den Fonds vorsieht, will der Fonds weiteres Geld einsammeln (vgl. Bericht der Gesellschafterversammlung 2008).
Betroffen sind nun die Rateneinleger des Deutschlandsfonds. Diese hatten teilweise ihre Ratenzahlungen eingestellt, nachdem sich zunächst eine falsche Beratung bei Abschluß der Beteiligung am Fonds herausgestellt hatte. So wurde etwa einer Vielzahl der durch uns vertretenen Mandanten die Anlage an dem Deutschlandsfonds zur Aufbesserung ihrer Altersvorsorge verkauft, obwohl sie ein sicheres krisenfreies Investment wollten. Oft unterstützt mit dem unzutreffenden Argument des Vermittlers, die Sicherheit ergebe sich bereits aus dem Namen "Beamtenvorsorge" und nun habe auch der Privatanleger die Möglichkeit eines Beitritts (siehe die unter Deutschlandfonds veröffentlichten Texte).
Hinzu kam für die Anleger die sich immer weiter verschlechternde Prognose über den Wert ihrer Beteiligung am Fonds. So gab die Fondsgeschäftsführung erst Werte von 75%, die sich die folgenden Jahre auf bis zu 19% für den 2. Deutschlandfonds reduzierten, an. Verständlich, dass daraufhin Anleger kein weiteres Gedl mehr leisten möchten, wenn sofort eine Vernichtung zum erheblichen Teil stattfindet.
Jedenfalls empfiehlt es sich für den Rateneinleger, die Möglichkeit eines Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu prüfen. Es wäre schon sehr bitter, in dieses Verlustgeschäft weitere Gelder zu investieren. Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Jana Narloch.